Der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, der mehrere miteinander verknüpfte Verordnungen umfasst, die nachhaltige Anlagen erleichtern sollen, stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft dar. Ein wichtiger Aspekt des Plans ist die Verordnung der EU über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR), die am 10. März 2021 in Kraft trat.
Diese Fonds berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der Investments, das nachhaltige Investieren ist jedoch nicht das Hauptziel des Fonds. Sie werden auch als “hellgrün” bezeichnet.
Solche Fonds verfolgen als Hauptziel eine nachhaltige Anlage, insbesondere mit Blick auf die Nachhaltigkeitsziele der UN. Beispiele: die Reduktion von CO2-Emissionen oder Schaffung humaner Arbeitsbedingungen. Die positive Nachhaltigkeitswirkung wird ausgewiesen, muss messbar sein. Artikel-9-Fonds werden auch „dunkelgrün“ oder Impact-Fonds genannt.
Gültig nur für Bestandskunden, die ihre ETFs vor dem 01.01.2024 abgeschlossen haben!